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General terms and licensing conditions („AGLB“)

Diese AGLB gelten für sämtliche Verträge zwischen der ZELFMADE GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden im Hinblick auf die SaaS-Lösung „Eventmachine“.
 

1. Leistungsgegenstand

1.1 Gegenstand der Leistungen ist Eventmachine als eine Software-as-a-Service-Lösung für Geschäftskunden. Zu der SaaS-Lösung gehört die Speicherung der vom Kunden hochgeladenen Inhalte und der Konfigurationsdaten seiner Endkunden. 

1.2 Der Anbieter bietet verschiedene Leistungspakete an. Das für den Kunden passende Leistungspaket ist unter anderem davon abhängig, wie viele Veranstaltungsflächen eines Objekts (z.B. Hotel oder Location) während der Vertragslaufzeit über Eventmachine konfigurierbar sein sollen, welche Angebotsumsätze generiert werden, und welche Support-Leistungen der Kunde wünscht. Der Anbieter erstellt auf Basis der Angaben des Kunden ein passendes Angebot.

2. Zustandekommen von Verträgen

2.1 Verträge können schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) abgeschlossen werden. Hierfür übermittelt der Anbieter dem Kunden ein Angebot u.a. mit folgendem Inhalt:

  • Das für den Kunden passende Leistungspaket
  • Auswahlmöglichkeit zwischen Monatsvertrag und Jahresvertrag
  • Monatlich/jährlich zu entrichtende Vergütung (abhängig von der Vertragslaufzeit)
  • Auswahlmöglichkeit zur Zahlungsweise (SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal)
  • Voraussichtlicher Starttermin für Leistungserbringung

Der Kunde kann dieses Angebot schriftlich oder in Textform annehmen unter Angabe der gewünschten Vertragslaufzeit (monatlich/jährlich) und der Zahlungsweise. 

2.2 Ein Vertragsabschluss ist auch über das Internet möglich auf einer Website des Anbieters. Der Kunde kann sich online registrieren, indem er dort die geforderten Daten angibt und anschließend die Bestellung bestätigt.

2.3 Über Eventmachine werden keine Verträge mit den Endkunden des Kunden abgeschlossen. Vielmehr ist Eventmachine ein Tool zur einfachen Kontaktaufnahme und Vertragsanbahnung zwischen dem Kunden und seinen Endkunden.

3. Nutzungsbedingungen

3.1 Nutzungsrechte des Kunden an Eventmachine

3.1.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an Eventmachine ein, um das Tool für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist hierfür berechtigt, Eventmachine als SaaS-Lösung in seiner Website einzubinden. Die Anzahl der Veranstaltungsflächen, die über Eventmachine konfiguriert werden dürfen, ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungspaket.

3.1.2 Das Nutzungsrecht bezieht sich jeweils auf die aktuelle vom Anbieter herausgegebene Version von Eventmachine. Sofern also der Anbieter während der Laufzeit des Vertrags neue Versionen, Updates, Upgrades u.ä. bereitstellt, bezieht sich das Nutzungsrecht ausschließlich auf diese. 

3.1.3 Der Kunde darf Eventmachine ausschließlich zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken nutzen und die vorgesehenen Funktionalitäten verwenden.

3.2 Rechte und Pflichten in Bezug auf Daten

3.2.1 Bei der erstmaligen Bereitstellung von Eventmachine sind im Konfigurator ggf. Musterdaten gespeichert (Mustertexte, Beispielsbilder usw.). Diese Musterdaten dürfen vom Kunden nicht verwendet werden, sondern sind unverzüglich zu löschen. Sie dienen dem Kunden lediglich als Vorlage/Beispiel. Sie dürfen insbesondere nicht gegenüber Endkunden verwendet werden.

3.2.2 Der Kunde hat das Recht, eigene Inhalte über das Admin-Tool in seinen Konfigurator von Eventmachine hochzuladen („vom Kunden hochgeladene Inhalte“). Hierbei handelt es sich unter anderem um Texte, Bilder, Preise und sonstige Informationen, mit denen die Endkunden des Kunden angesprochen und informiert werden sollen. Die Endkunden können wiederum Veranstaltungen über Eventmachine konfigurieren und geben hierfür „Konfigurationsdaten“ ein (z.B. Kontaktdaten des Kunden, gewünschtes Datum, gewünschte Veranstaltungsfläche usw.). Der Kunde ist alleiniger Berechtigter hinsichtlich der von ihm hochgeladenen Daten und der Konfigurationsdaten. Der Kunde ist für die Daten selbst verantwortlich, also insbesondere für die Zulässigkeit ihrer Erhebung, Verarbeitung und Nutzung und insbesondere hinsichtlich der Wahrung geistiger Schutzrechte Dritter. Der Kunde sichert zu, hinsichtlich der von ihm hochgeladenen Inhalte über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

3.2.3 Der Kunde ist selbst für die Datensicherung der von ihm hochgeladenen Inhalte und der Konfigurationsdaten verantwortlich. Die Datensicherung für die Konfigurationsdaten erfolgt dadurch, indem der Kunde das PDF-Dokument mit den Konfigurationsdaten sichert, welches ihm und den Endkunden im Anschluss an eine Konfiguration übermittelt wird. 

3.2.4 Sollte der Kunde gegen eine Verpflichtung aus dieser Ziffer 3.2 verstoßen, so stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen damit zusammenhängenden Ansprüchen Dritter frei und erstattet die Schäden, die dem Anbieter aus dem Verstoß entstehen. 

3.2.5 Bei Vertragsbeendigung werden vom Anbieter sämtliche in Eventmachine gespeicherten oder über das Admin-Tool von Eventmachine hochgeladene Daten gelöscht. Der Anbieter hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Daten. Er wird die Daten lediglich zur Vertragsdurchführung im Auftrag des Kunden verarbeiten. 

3.3 Nutzungsbeschränkungen

3.3.1 Dem Kunden ist nicht gestattet, den Softwarecode von Eventmachine zu vervielfältigen, soweit dies nicht für die Nutzung des Dienstes als SaaS-Lösung technisch erforderlich ist. Eine Dekompilierung des Quellcodes des Konfigurators ist nur unter den Voraussetzungen von § 69e UrhG gestattet.

3.3.2 Dem Kunden ist nicht gestattet, Urheber- oder Copyright-Vermerke, die in Eventmachine enthalten sind, zu entfernen oder für den normalen Internetnutzer unsichtbar zu machen.

3.3.3 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich das Nutzungsrecht auf eine einzelne Domain des Kunden und maximal zehn Deploys im Monat. „Deploys“ sind Vorgänge, bei denen der Kunde die vom ihm hochgeladenen Inhalte (ganz oder teilweise) entfernt, ergänzt oder verändert (z.B. Hochladen/Löschen von Texten, Bildern, Preisen etc.). Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist gesondert vergütungspflichtig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

3.4 Folgen eines Verstoßes

Falls der Kunde gegen die in dieser Ziffer 3 geregelten Nutzungsbedingungen verstößt, darf der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von einem Monat nach Kenntniserlangung zu erklären. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Ansprüche und Rechte des Anbieters bleiben unberührt. 

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Der Kunde hat die Vergütung im Voraus zu entrichten. Der Kunde erhält für die jeweils zu entrichtende Vergütung eine Rechnung. Die Rechnung wird zu Beginn einer Vertragsperiode (Vertragsmonat oder Vertragsjahr; abhängig von der gewählten Vertragslaufzeit) per E-Mail an den Kunden übermittelt. Der Zahlungseinzug erfolgt unmittelbar im Anschluss daran automatisch; entweder per SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung oder über PayPal. 

4.2 Wenn der automatische Zahlungseinzug nicht durchgeführt werden kann, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, dann ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, bis die Zahlung eingegangen ist. Mögliche Mehrkosten des Anbieters infolge eines gescheiterten automatischen Zahlungseinzugs sind vom Kunden zu erstatten. 

4.3 Die Vertragsparteien können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbaren.

4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Anbieter mit Forderungen aufzurechnen, solange diese nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter schriftlich anerkannt wurden.

4.5 Sofern nicht anders ausgewiesen, handelt es sich bei sämtlichen Preisangaben um Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden 

5.1 Der Kunde trifft die notwendigen und in seiner Sphäre liegenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um den Zugriff auf Eventmachine durch Unbefugte zu verhindern (z.B. Verwendung sicherer Passwörter). 

5.2 Der Kunde hat gegenüber dem Anbieter mindestens einen verbindlichen Ansprechpartner zu benennen, der im Rahmen der Vertragsdurchführung berechtigt ist, für den Kunden Erklärungen abzugeben bzw. Störungen zu melden und bei der Störungsbeseitigung mitzuwirken. 

5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass gegenüber seinen Endkunden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. 

5.4 Die Vertragsdaten (z.B. erforderliche Angaben für Angebotserstellung, Kontaktdaten, Rechnungsanschrift, Zahlungsdaten usw.) müssen vom Kunden vollständig und zutreffend mitgeteilt werden. Über Änderungen ist der Anbieter unverzüglich zumindest in Textform in Kenntnis zu setzen oder – soweit vorgesehen – durch Aktualisierung der Daten im Admin-Bereich von Eventmachine.

6. Service Level

6.1 Support

Der Kunde hat Störungen von Eventmachine (Fehler oder Ausfälle) unverzüglich zu melden. Dabei hat der Kunde vorab zu überprüfen, ob die Störung möglicherweise in seinen Verantwortungsbereich fällt. Der Anbieter bietet einen kostenfreien E-Mail-Support für seine Kunden an. Störungsmeldungen des Kunden wird der Anbieter innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Meldung bearbeiten und beantworten; wobei Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage von der 48 Stunden-Frist ausgenommen sind. Ein weitergehender Support (z.B. per Telefon, Chat, Remote Access, Training) kann mit dem Anbieter gesondert vereinbart werden. 

6.2 Wartung und Pflege

6.2.1 Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften, wesentliche Fehler an Eventmachine, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beseitigen; in der Regel innerhalb von 30 Tagen. Die 30-Tage-Frist beginnt zu laufen, sobald dem Anbieter ein Fehler-Report vom Kunden übermittelt worden ist, auf dessen Basis der Anbieter den geschilderten Fehler zweifelsfrei reproduzieren kann. Fehler gelten auch dann als behoben, wenn der Anbieter dem Kunden eine Lösung mitteilt, den Fehler zu umgehen, wobei diese Lösung für den Kunden zumutbar sein muss. 

6.2.2 Der Anbieter wird in unregelmäßigen Abständen neue Versionen, Updates, Upgrades u.ä. von Eventmachine bereitstellen, die in der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung inbegriffen sind. 

6.3 Verfügbarkeit

6.3.1 Die Verfügbarkeit des Dienstes beträgt 99% im Jahresmittel; wobei maßgeblicher Berechnungszeitraum ein Vertragsjahr ist. Von der Berechnung der Verfügbarkeit werden planungsmäßige Wartungsfenster zur Leistungsoptimierung und Fehlerbehebung ausgenommen, über die die Kunden rechtzeitig vorab informiert werden. Ebenfalls ausgenommen sind Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat; hierzu gehören Störungen von Telekommunikationsverbindungen und Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt oder Verschulden Dritter oder des Kunden. 

6.3.2 Sollte der Anbieter die vereinbarte Verfügbarkeit schuldhaft unterschreiten, so erhält der Kunde für jeden Prozentpunkt, der im Jahresmittel unterschritten wird, eine Gutschrift von 5% der geschuldeten Vergütung gerechnet auf ein Vertragsjahr. Eine Gutschrift erfolgt nur auf Aufforderung des Kunden, wobei diese Aufforderung in Textform innerhalb von drei Monaten nach Beseitigung des vom Anbieter verschuldeten Ausfalls erfolgen muss; anderenfalls erlischt der Anspruch. Der Gesamtbetrag sämtlicher Gutschriften in einem Vertragsjahr ist auf 50% der jährlich zu zahlenden Vergütung beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche für eine Unterschreitung der Verfügbarkeit sind – mit Ausnahme der Haftung nach Ziffer 11.1 – ausgeschlossen.

7. Leistungsänderungen und Weiterentwicklungen der SaaS-Lösung

7.1 Weiterentwicklungen 

7.1.1 Der Anbieter behält sich vor, Eventmachine jederzeit dem technischen Fortschritt anzupassen und im Sinne einer Leistungsoptimierung zu verändern. Hierdurch können einzelne Funktionalitäten entfallen, beschränkt oder durch andere Funktionalitäten ersetzt werden. 

7.1.2 Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen, die einen erheblichen Einfluss auf die bereitgestellten Funktionalitäten haben, rechtzeitig informieren. Sind mit den Leistungsänderungen wesentliche Nachteile für den Kunden verbunden, so steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Änderungstermin zu. Eine solche Kündigung durch den Kunden muss zumindest in Textform und innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

7.2 Preisanpassungen

7.2.1 Der Anbieter behält sich vor, die Vergütung einmal im Vertragsjahr nach oben oder unten anzupassen, um den aktuellen Entwicklungen am Markt Rechnung zu tragen. 

7.2.2 Wenn der Anbieter eine Erhöhung der Vergütung beabsichtigt, wird er seine Kunden in Textform über eine entsprechende Preisanpassung unterrichten. Die Mitteilung hat spätestens zwei Monate vor der geplanten Preisanpassung zu erfolgen und muss das Datum bestimmen bzw. bestimmbar machen, an dem die Preisanpassung in Kraft tritt.

7.2.3 Jeder Kunde hat die Möglichkeit, der Preisanpassung, die eine Erhöhung der Vergütung vorsieht, innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt kein Widerspruch in dem vorgenannten Zeitraum, so gilt die Preisanpassung als angenommen. Hat der Kunde der Preisanpassung widersprochen und ist dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertrags aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten, so teilt der Anbieter dies dem Kunden in Textform mit. Wenn der Kunde innerhalb von weiteren 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung seinen Widerspruch in Textform bestätigt, dann wird der Vertrag beendet, frühestens jedoch zu dem Datum, an dem die Preisanpassung in Kraft treten soll. Über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Bestätigung des Widerspruchs weist der Anbieter den Kunden in der Mitteilung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses hin.

8. Leistungsänderungen auf Seiten des Kunden 

8.1 Der Kunde hat das Recht, ein höherwertiges Leistungspaket zu buchen. Der Kunde kann sein Änderungsverlangen in Textform oder – soweit vorgesehen – online im Admin-Bereich mitteilen. Der Anbieter wird sich dann unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit ihm die weiteren Modalitäten für einen Wechsel des Leistungspakets abzustimmen.

8.2 Der Kunde hat das Recht, von einem Monatsvertrag zu einem Jahresvertrag zu wechseln. Der Wechsel tritt mit Ablauf eines Vertragsmonats in Kraft. Im Anschluss daran beginnt das erste Vertragsjahr. Über den Zeitpunkt des Wechsels werden sich die Vertragsparteien verständigen.

9. Subunternehmer

Der Anbieter ist berechtigt, Subunternehmen zur Vertragsdurchführung einzusetzen, insbesondere für Rechenzentrumsleistungen und Zahlungsabwicklungen. Der Anbieter wird die Subunternehmer sorgfältig auswählen und überwachen. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz auch von den Subunternehmern eingehalten werden.

10. Gewährleistung, Garantien 

10.1 Es obliegt dem Kunden, vor Vertragsabschluss die Demoversionen von Eventmachine auf der Website des Anbieters (www.eventmachine.xyz) auszuprobieren und eingehend zu testen. Der Anbieter gewährleistet, dass der Kunde Eventmachine in dem Zustand erhält und in der Weise nutzen kann, wie es bei der Testversion ersichtlich ist. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung besteht nicht. Der Anbieter gewährleistet insbesondere nicht, dass Eventmachine fehlerfrei ist oder mit sämtlichen erdenklichen Browsern, Browsereinstellungen, Client-Konfigurationen der Kunden und Endkunden funktioniert. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss selbst davon zu vergewissern, dass Eventmachine auf den für ihn relevanten Systemkonfigurationen funktioniert und seinen Anforderungen entspricht. 

10.2 Bei Änderungen an Eventmachine gemäß Ziffer 7 gewährleistet der Anbieter, dass Eventmachine für die vertraglich vorgesehenen Zwecke einsatzfähig bleibt. Funktionsänderungen und -beschränkungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar, wenn der Anbieter hierüber vorab gemäß Ziffer 7 unterrichtet hat. 

10.3 Unter die Gewährleistung fallende Fehler von Eventmachine werden vom Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Bestimmungen zur Wartung und Pflege (Ziffer 6.2) beseitigt. 

10.4 Falls sich bei der Fehlerprüfung und –beseitigung herausstellt, dass die Probleme auf eine unsachgemäße Benutzung oder auf einen Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen sind, kann der Anbieter eine angemessene Vergütung für die ihm entstandenen Aufwände verlangen. 

10.5 In diesen AGLB sind keine Garantien vorgesehen. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

10.6 Für Gewährleistungsrechte gilt eine einjährige Verjährungsfrist. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde von dem Gewährleistungsfall Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Der Anbieter haftet bei Vorsatz unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit und Verstoß gegen eine Garantie haftet der Anbieter in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie verhindert werden sollte. 

11.2 In allen anderen Fällen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Anbieter je Verletzungsfall nur bis zur Höhe der für ein Vertragsjahr geschuldeten Vergütung und je Vertragsjahr insgesamt nur maximal auf das Doppelte. 

11.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. 

11.4 Für Haftungsansprüche des Kunden gilt jeweils eine einjährige Verjährungsfrist. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde von dem Haftungsfall Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. 

11.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und gesetzliche Ansprüche.

12. Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenz

12.1 Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Anbieter zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

12.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Kenntnisse geheim zu halten und sie ausschließlich für die Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Von der Geheimhaltungspflicht sind solche Informationen ausgenommen, die ohne Vertragsverletzung einer Vertragspartei öffentlich zugänglich geworden sind oder bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Pflicht zur Offenbarung besteht. 

12.3 Der Anbieter darf den Kunden unter den folgenden Bedingungen als Referenz nennen: Der Anbieter darf den Kunden zusammen mit dessen Logo auf der Website des Anbieters und in seinen Präsentationen, die (potentiellen) Kunden übermittelt werden, aufführen. Die Verwendung von Fotos, Texten und Zitaten des Kunden oder die Veröffentlichung von Pressemitteilungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Kunden.

13. Vertragslaufzeit und Beendigung

13.1 Der Vertrag tritt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft. Der erste Vertragsmonat bzw. das erste Vertragsjahr beginnt jedoch erst an dem Tag, der zwischen den Vertragsparteien als Starttermin für die Leistungserbringung vereinbart worden ist. 

13.2 Bei Monatsverträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Vertragsmonat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Bei Jahresverträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Vertragsjahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Beide Vertragsparteien können den Vertrag ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf einer Vertragsperiode kündigen. 

13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

13.4 Jede Kündigung hat zumindest in Textform zu erfolgen.

14. Verschiedenes

14.1 Der Anbieter hat das Recht, das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sodass der Dritte die Rechtsposition des Anbieters einnimmt. Der Anbieter hat den Kunden hierüber vorab rechtzeitig zu informieren und den neuen Vertragspartner zu bezeichnen. Der Kunde hat das Recht unter Beachtung der §§ 313, 314 BGB den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird frühestens an dem Tag wirksam, an dem der Vertragswechsel erfolgen soll. Unabhängig davon hat der Anbieter jederzeit das Recht, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. 

14.2 Für alle vertraglichen sowie vor-, nach- und außervertraglichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

14.3 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt Hamburg als Gerichtsstand. Hamburg ist ebenfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 

14.4 Es kann vorkommen, dass der Anbieter von Zeit zu Zeit diese AGLB ändert, um aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Der Anbieter wird seine Kunden per Textform über eine entsprechende AGLB-Änderung unterrichten. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, diesen Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, so gelten die neuen AGLB als vereinbart und treten nach Ablauf der sechs Wochen in Kraft. Hat der Kunde der AGLB-Änderung widersprochen und ist dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertrags aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten, so teilt der Anbieter dies dem Kunden in Textform mit. Wenn der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung seinen Widerspruch in Textform bestätigt, wird der Vertrag beendet. Über die Rechtsfolgen einer unterbliebenen Bestätigung des Widerspruchs weist der Anbieter den Kunden mit der Mitteilung über die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses hin.

 

Stand: Januar 2022